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Beitrag vom 27.08.2010
Teilnahme am EU-JournalistInnenpreis jetzt möglich - Gemeinsam gegen Diskriminierung
AVIVA-Redaktion
Einsendeschluss der Wettbewerbsbeiträge ist der 17. September 2010. Mit dem EU-Journalistenpreis werden Print- und Online-JournalistInnen in der EU ausgezeichnet, die mit ihrer Arbeit zu einem ...
... besseren Verständnis der Werte und Vorteile der Vielfalt und des Kampfes gegen Diskriminierung in Europa und der Öffentlichkeit beitragen. Die Auszeichnung wird bereits zum 7. Mal verliehen wird.
Teilnahmeberechtigt sind JournalistInnen, die über Fragen der Vielfalt oder der Diskriminierung aus Gründen der Rasse oder ethnischen Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Alter, Behinderung oder sexuellen Ausrichtung schreiben. Alle eingesendeten Beiträge müssen in einem Print- oder Onlinemedium veröffentlicht worden sein, deren Chefredaktion ihren Sitz in einem der 27 EU-Mitgliedstaaten hat.
Die Kampagne "Für Vielfalt. Gegen Diskriminierung."
Der EU-JournalistInnenpreis ist ein wichtiger Bestandteil der Informationskampagne, die unter dem Titel "Für Vielfalt. Gegen Diskriminierung." von der Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit der Europäischen Kommission durchgeführt wird.
Im Rahmen der Kampagne soll in allen 27 EU-Mitgliedstaaten das Bewusstsein für Diskriminierung geschärft, auf die Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Diskriminierung aufmerksam gemacht und für die Vorteile der Vielfalt geworben werden.
Die Kampagne wird im Rahmen von PROGRESS, dem EU-Programm für Beschäftigung und soziale Solidarität, finanziert.
Der EU-JournalistInnenpreis - Gemeinsam gegen Diskriminierung!
Print- und Online-JournalistInnen sind eingeladen, Artikel zu Fragen der Vielfalt oder zur Diskriminierung aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung einzureichen.
Die TeilnehmerInnen werden insbesondere angehalten, Artikel in Bezug auf die Sensibilisierung für die Vielfalt im Bereich der Beschäftigung und Mehrfachdiskriminierungen einzureichen.
Medienfachleute und Fachleute für Diskriminierungsfragen werden die LandessiegerInnen auswählen. Eine EU-Jury wird dann die oder den europäischen GewinnerIn sowie die Zweit- und Drittplatzierten bestimmen. Die Beiträge werden nach ihrer Relevanz für das Thema Diskriminierung und den europäischen Zusammenhang, nach ihrem Nachrichtenwert, der Komplexität der Recherche und Vorbereitungsarbeit, der Originalität und Kreativität sowie ihren Einfluss auf die Öffentlichkeit beurteilt.
PreisträgerInnen 2009
"Die Medien können bei der Bekämpfung von Diskriminierung, Vorurteilen und Stereotypen eine wichtige Rolle spielen, indem sie über diese Themen berichten. Journalisten lösen Diskussionen aus. Sie können Meinungen bilden und unsere Gesellschaften zu so wichtigen Themen wie Diskriminierung sensibilisieren", so Viviane Reding, Vizepräsidentin der Kommission und Kommissarin für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft anlässlich der Preisverleihung an die GewinnerInnen der Ausschreibung 2009. "Vielfalt und soziale Integration sind Werte, auf denen unsere Gemeinschaft basiert, und gerade angesichts der aktuellen Wirtschaftslage sind sie wichtiger denn je." " Kathrin Löther, eine junge Journalismus-Studentin aus Deutschland, wurde für ihren in der Süddeutschen Zeitung veröffentlichten Artikel "Das Lieben der Anderen" mit dem ersten Preis ausgezeichnet. Der zweite Preis ging an den im ungarischen Onlinemagazin Figyelõnet veröffentlichten Artikel "Was sehen Romakinder von Budapest?" von István Balla über die Lebensbedingungen von Romakindern. Außerdem wurde Hanna Nikkanen mit einem Sonderpreis für "In der Klemme" gewürdigt. Die drei PreisträgerInnen erhielten jeweils einen Zuschuss für eine Forschungsreise in ein EU-Land.
Wer kann teilnehmen?
Teilnahmeberechtigt sind Print- und Online-JournalistInnen aus allen 27 EU-Mitgliedstaaten. Die Beiträge müssen vom 1. September 2009 bis 17. September 2010 in Print- oder Online-Medien veröffentlicht worden sein.
Die Chefredaktion des Pressekanals, in dem der betreffende Artikel veröffentlicht wurde, muss ihren Sitz in einem der 27 EU-Mitgliedstaaten haben.
Die Beiträge müssen in einer der 23 offiziellen EU-Sprachen eingereicht werden und einen Umfang von mindestens 3.800 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) haben. Die Artikel sollten nicht länger als 50.000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) sein.
Preise
Die GewinnerInnen der 27 nationalen Wettbewerbe erhalten Preise im Wert von 1.000 Euro. Der Gewinner/die Gewinnerin des europäischen Wettbewerbs wird mit einem Preis im Wert von 5.000 Euro ausgezeichnet, die Zweit- und Drittplatzierten erhalten Preise im Wert von 3.500 bzw. 2.500 Euro. Die GewinnerInnen können die entsprechenden Preisgelder auch ganz oder teilweise einer nicht staatlichen Organisation spenden, die im Bereich der Diskriminierungsbekämpfung tätig ist, anstatt den Preis entgegenzunehmen.
Jury
In jedem EU-Mitgliedstaat beurteilt eine unabhängige Jury die Wettbewerbsbeiträge und bestimmt eine/n LandessiegerIn. Die Jury besteht aus nationalen Fachleuten für Antidiskriminierungsfragen und bekannten JournalistInnen bzw. KommunikationsexpertInnen. Dies gilt auch für die Auswahl der europäischen GewinnerInnen sowie der Zweit- und Drittplatzierten.
Partner
Association of European Journalists (AEJ), European Journalism Centre (EJC), European Youth Press, Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Weitere Informationen und das Anmeldeformular finden Sie unter:
"Für Vielfalt. Gegen Diskriminierung."-Journalistenpreis
Für Vielfalt. Gegen Diskriminierung."-Kampagne
Europäisches Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung